Datenschutzerklärung
Der Kieler Bürger-Schützengilde von 1858 e.V. (KBSG) weist darauf hin, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU vom 25.05.2018 eingehalten wird. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten werden ausschließlich nur für den Zweck erhoben, für den sie auch genutzt werden.
Der Verband verpflichtet sich, die erhobenen Daten nur als Mittel zur Erfüllung eigener satzungsgemäßer Aufgaben zu verwenden.
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Verantwortlich für die Datenverarbeitung
· Kieler Bürger-Schützengilde von 1858 e.V.
Umfang der Datenverarbeitung
· Die aufgerufene Datei (URL),
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Rechte als Betroffener: (Auszüge aus der DSGVO)
Auskunftsrecht (Art. 15 Abs. 1 DSGVO).
Den Betroffenen steht das Recht zu, vom KBSG über die Kategorien der gespeicherten Daten, den Zweck, die Empfänger, die geplante Dauer der Speicherung sowie über die Rechte informiert zu werden.
Sollten die personenbezogenen Daten nicht bei den Betroffenen erhoben worden sein, so hat dieser das Recht, von dem KBSG über die Herkunft der Daten aufgeklärt zu werden.
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO).
Dem Betroffenen steht es zu, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten bei dem KBSG zu berichtigen bzw. zu ergänzen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO).
Der Betroffene hat das Recht, dass personenbezogene Daten, die ihn betreffen, unverzüglich gelöscht werden, wenn der Betroffene dieses wünscht.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
· Die Richtigkeit von Daten wird vom Betroffenen bestritten.
· Die Verarbeitung ist unrechtmäßig. Es wird keine Löschung vom Betroffenen erwünscht, sondern nur eine Einschränkung der Verarbeitung.
· Es wurde Widerspruch vom Betroffenen gegen die Datenverarbeitung eingelegt, der aber noch geprüft wird.
· Bei einer Einschränkung wird darauf geachtet, dass die personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet oder verändert werden können.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO).
Um das Widerspruchsrecht geltend zu machen, muss der Widerspruch des Betroffenen dem KBSG gegenüber erklärt werden. Dies geht jederzeit per E-Mail oder auch in schriftlicher Briefform an den Vorstand des KBSG
Beschwerde (Art. 77 DSGVO).
Sollte der KBSG wider Erwarten das Datenschutzanliegen nicht zur Zufriedenheit klären können, hat der Betroffene ein Beschwerderecht bei dem Datenschutz- beauftragten des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. oder bei der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein.
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